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              Nicht jeder Hund, der beißt ist bissig  
            Das 
              Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis hat kürzlich in einem 
              Urteil (Az: 6 L 1176/07) entschieden, dass ein Hund nicht automatisch 
              als bissig oder gefährlich eingestuft werden kann, nur weil er – 
              seinem Jagdtrieb folgend - kleinere Tiere fängt oder beißt, so die 
              Süddeutsche Zeitung. Das Gericht gab damit der Klage eines Halters 
              recht, der sich von der zuständigen Behörde ungerecht behandelt 
              fühlte. Diese hatte seinen Hund als “bissig” eingestuft, mit den 
              damit verbundenen Konsequenzen wie Maulkorb und Leinenzwang. Vorausgegangen 
              war die Beschwerde eines Nachbarn, der angeblich beobachtet hatte, 
              wie der Hund in dem Grundstück des Halters eine Katze und einen 
              Hasen gebissen haben soll. Das Gericht sah in dem Verhalten des 
              Hundes einen natürlichen Trieb. Für die Einstufung der “Bissigkeit” 
              müsse eine “anormal herabgesetzte Reizschwelle” vorliegen, so die 
              Süddeutsche Zeitung weiter.  
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