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Nicht jeder Hund, der beißt ist bissig
Das
Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis hat kürzlich in einem
Urteil (Az: 6 L 1176/07) entschieden, dass ein Hund nicht automatisch
als bissig oder gefährlich eingestuft werden kann, nur weil er –
seinem Jagdtrieb folgend - kleinere Tiere fängt oder beißt, so die
Süddeutsche Zeitung. Das Gericht gab damit der Klage eines Halters
recht, der sich von der zuständigen Behörde ungerecht behandelt
fühlte. Diese hatte seinen Hund als “bissig” eingestuft, mit den
damit verbundenen Konsequenzen wie Maulkorb und Leinenzwang. Vorausgegangen
war die Beschwerde eines Nachbarn, der angeblich beobachtet hatte,
wie der Hund in dem Grundstück des Halters eine Katze und einen
Hasen gebissen haben soll. Das Gericht sah in dem Verhalten des
Hundes einen natürlichen Trieb. Für die Einstufung der “Bissigkeit”
müsse eine “anormal herabgesetzte Reizschwelle” vorliegen, so die
Süddeutsche Zeitung weiter.
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